Duravest
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

DURAVEST GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Erbringung von Dienstleistungen der Duravest GmbH, Innere Löwenstraße 6, 96047 Bamberg, E-Mail: info@duravest.de
(nachfolgend “Auftragnehmer” genannt) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend “Auftraggeber” genannt)

Präambel

Restnutzungsdauergutachten der Duravest GmbH ermöglicht es grundsätzlich Steuerpflichtigen, eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer ihrer Immobilien im Sinne des Paragraphen 4 Absatz. 4 Satz 2 EStG gegenüber dem jeweiligen Finanzamt nachzuweisen. Das/die Gutachten basiert/basieren auf den durch der Duravest GmbH plausibilisierten Angaben des Auftraggebers sowie den sachverständigen Einschätzungen. Das Gutachten ersetzt indes auf keinen Fall eine Rechts- bzw. Steuerberatung. Gleiches gilt dem Grunde nach für sachverständige Nachweisführungen bzw. Gutachten zu Kaufpreisaufteilungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden (gem. § 7 Absatz 4 bis 5b Einkommensteuergesetz), nachdem der Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufgeteilt wird. Die Duravest GmbH ist nicht steuerberatend tätig.

Hinweis

Die Duravest GmbH hat bei der Beschreibung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB” genannt) sich dahingehend bemüht, so nutzerfreundlich wie möglich zu sein. Indem Sie in den entsprechenden Formularen auf den Button Einverstanden klicken, kommt ein Vertrag zu den nachfolgenden AGB zustande. Bevor Sie dies tun, lesen Sie die AGB bitte sorgfältig und gewissenhaft durch. Durch das Klicken/Drücken des “Kästchens” erklären sie, dass Sie die Vertragsbedingungen gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind. Sie können die AGB auch ausdrucken oder herunterladen.

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmen erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.

1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text/ Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer - vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung - nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbstständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber den Auftraggebern: Sachverständigen Gutachten als Nachweis einer tatsächlich kürzere Nutzungsdauer gemäß § 7 Absatz. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz sowie Nachweise/Gutachten zu Kaufpreisaufteilungen.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen grundsätzlich mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Erbringung seiner Leistung, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird allerdings bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese eigenständig in der Weise festlegen, dass eine optimale E izienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung, ggf. Rücksprache und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellen Informationen, Daten, Unterlagen, Dokumente und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit-/Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Die Vorschriften unter der Überschrift “Haftung/Freistellung” bleiben hiervon unberührt.

3.2 Sollte der Auftragnehmer bereits mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen begonnen haben, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten jedoch nicht innerhalb von 4 Wochen ab Auftragserteilung nachkommen Komma so ist der Auftragnehmer berechtigt, das vereinbarte Honorar vollständig in Rechnung zu stellen.

3.3 Im Falle des 3.2 ist der Auftraggeber zur Zahlung des Honorars innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Rechnung verpflichtet. Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten innerhalb von weiteren 6 Monaten nachkommen. Ist der Auftragnehmer nach wie vor zur vollständigen Ausführung der beauftragten Dienstleistungen verpflichtet.

4. Vergütung, Honorar, Preise

4.1 Die Vergütung wird durch Absenden des Kontakt-/Auftragsformulars zu der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Honorarliste des Auftragnehmers vereinbart, sofern Einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Sollte aufgrund von Sonderwünschen des Auftraggebers ein zusätzlicher Aufwand entstehen, ist das Unternehmen berechtigt, diesen Zusatzaufwand zu einem Honorar von 90,00 €, pro angefangene Stunde, abzurechnen.

4.2 Das Honorar ist (mit Ausnahme des 3.2) nach Erhalt des Gutachtens per E-Mail (zum Beispiel als PDF) zu entrichten. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers aufgrund erforderlicher Nachbesserungen des Gutachtens gilt nur dann, wenn die zugrunde liegenden Informationen der Umstände bereits mit der Erteilung des Auftrages mitgeteilt wurden.

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber mit oder nach Übermittlung des Gutachtens eine Rechnung per E-Mail (zum Beispiel als PDF). Der Rechnungsbetrag ist vollständig innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

4.4 Rabatte, Geld-zurück-Garantien oder Anerkennungsgarantien können nicht gewährt werden.

5. Haftung, Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszweckes auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

6. Streitfall, Mitwirkungspflichten

6.1 Sollte ein vom Auftragnehmer erstelltes Gutachten nicht vom Finanzamt des Auftraggebers anerkannt werden ist der Auftragnehmer mitwirkungspflichtig. Die Mitwirkungspflicht beinhaltet ggf. die Nachbesserung des Gutachtens unter Berücksichtigung der nachweislichen Einwände des Finanzamtes sowie ggf. die Übermittlung von Musterschreiben für Einspruch oder Stellungnahmen an das Finanzamt. Der Auftragnehmer übermittelt zudem unverzüglich alle erforderlichen Dokumente, Unterlagen, Schreiben etc. des Finanzamtes an den Auftragnehmer. Die Mitwirkungspflicht evtl. auch eine kostenpflichtige Beauftragung von weiteren Vorortbesichtigungen, Klärungen von fachlichen Sachverhalten etc. beinhalten.

6.2 Die Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers endet grundsätzlich mit Abschluss des Einspruchsverfahrens. Für die Begleitung eines evtl. Finanzgerichtsverfahrens entstehen gegebenenfalls zusätzliche Kosten für den Auftraggeber. Dies ist im Einzelfall zu regeln.

6.3 Im Falle eines Finanzgerichtsverfahrens stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer vollständig von sämtlichen durch das Klageverfahren entstehenden Kosten frei.

6.4 Der Auftraggeber hat die Richtigkeit seiner Angaben bei der Dateneingabe mittels Setzens eines “Häkchens” zu bestätigen. Ist es sich bei der Eingabe einzelner Daten unsicher so hat er dies im Textfeld “Zusätzliche Informationen” und/oder “Gebäude-Notiz” anzugeben. Erfolgt dies nachweislich nicht, so erlischt ein Anspruch auf evtl. Schadenersatz seitens des Auftraggebers im Falle einer Ablehnung des Gutachtens durch die zuständigen Finanzbehörden. Für künftige Anpassungen der Grundlagen der Gutachtenerstellung seitens der Bundesregierung beziehungsweise des Bundesministeriums der Finanzen, welche eine Änderung der Voraussetzungen für die Gültigkeit eines Gutachtens bedeuten, kann auch keine evtl. “Geld zurück Garantie” (Erstattung des Honorars) im Falle der Gutachtenablehnung übernommen werden.

7. Vertragsdauer, Kündigung

7.1 Der Auftraggeber ist zur ordentlichen Kündigung berechtigt, sofern die gutachterlich ermittelte Nutzungsdauer 49 Jahre (beziehungsweise 39 Jahre bei einem Baujahr vor 1925) übersteigt oder oberhalb der Spanne einer zuvor erteilten kostenlosen Ersteinschätzung für das betre ende Objekt liegt, sofern die der Ersteinschätzung zugrunde liegenden Objektinformationen korrekt sind.

7.2 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers einverstanden.

7.3 Der Auftragnehmer ist zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens nicht verpflichtet, wenn Informationen, Daten, Unterlagen o ensichtlich falsch sind, Rechtsvorschriften einer Ausstellung entgegenstehen, oder der Auftragnehmer seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Insofern steht dem Auftragnehmer das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen, insbesondere wenn der Auftraggeber fehlerhafte Angaben macht.

7.4 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.5 Der Auftragnehmer ist unverzüglich zur ordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber o ensichtlich und nachweislich falsche oder unwahre Angaben macht.

8. Datenschutz, Vertraulichkeit

8.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge und Informationen streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (z.B. Subunternehmen), die einen Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrages sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften zur Datenschutzgrundverordnung und die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, einzuhalten.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods), sog. “UN-Kaufrecht”.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

9.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

9.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des ö entlichen Rechts oder ö entlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Der Gerichtsstand ist in 96047 Bamberg (Bayern, Deutschland).

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen zum Beispiel Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber grundsätzlich und spätestens 2 Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zu Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

10. Verbrauchsschlichtung

10.1 Die Duravest GmbH bzw. der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

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Innere Löwenstraße 6

96047 Bamberg

Tel. 0170 3838882

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